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Der Krieg um die Zukunft
Ameisen, viele Tiere allgemein und auch eine Heerschar von Pflanzen haben Kriege mit elitärem Gehabe nicht notwendig.
Sind somit eigentlich Vorbildhaft für Menschen die PRIMITIVE elitäre Systeme und faschistoide Systeme anstreben m. dem “Geld regiert die Welt _Prinzip”.
Der jetzige Ucraine -Krieg ist nur indirekt ein neues Level der Depopulation, des Nazitums und des Rassismus, die die Oberherrschaft einer elitären Kaste besiegeln soll. Also es ist keine neue Erfindung ,
Nur heute hat man Techniken , die das menschliche Gen_System ersetzen bzw. manipulieren könnten. Damit auch biologisch/technische Möglichkeiten Natur/Umwelt ( z.B. Ameisen, Corallen eTc. ) noch negativer zu beeinflussen. Nach dem Motto: Was braucht man analoge Schafe oder Kühe, wenn man sie durch digitale AI_Roboter ersetzen kann, die keinen CO2 Ausstoss verursachen ?
Die Nazis von FRÜHER hatten das so nicht .
Die Ablösung des Menschen/der Menschheit steht vor der Tür .. es ist ein Krieg .. analoge Welt ( mit den “Normalbürgern ) gegen versiliconte Verdigitalisierer ( a la Bill Gates , Schwab, Harriri & co. unterstützt durch US_PENTAGON, NGOs ( wie das Schwab WEF ) und Privatbankensystem einschliesslich privaten Börsen ( z.B. Wallstreet ) )
Kurzum auch eine verbrecherisches ver-selenscyte Umweltbelastungsbestreben durch Forderung von neuen Waffen ( Selenscys Forderung NATO in einen WELTWEIT eskalierenden “HIMMELSKRIEG” einzubeziehen ) miT neuem Kriegspersonal .
Der im WESTEN gehuldigte, quasi auf USA/NATO/EU_GOTT -Status erhobene ucrainische faschistoide Staatschef Selenscy bildet jenes DIGITALE Herrschertum wieder, deren Protagonisten schon vor C19/Covid bekannt sind.
Die Brutalität des narzistischen nazistischen Weltwirtschaftsforum_Gehabe spiegelt sich in ihm wieder. Er läßt VÄTER von Kindern und Frauen an der ucrainischen Grenze m. seiner Generalmobilmachung EISKALT faschistoid trennen ( = WEHRPFLICHT_ZWANG ( quasi wie IMPFZWANG ) ) . Droht sogar denjenigen m. TODESSTRAFE ( MAINSTREAM_MEDIUM ZDF berichtete darüber ) die sich ihm nicht unterwerfen und Verständnis für russische Selbstverteidigung haben, damit er und seine verklitschkote ver-X-Te faschistoide Elite am LEBEN bleiben !!!!!!…
ABER wodurch wurden Selenscy & co. so mächtig ?
ARD , aber auch ZDF ( deutsche MAINSTREAMMEDIEN ( z.B. ZDF Lanz ) zeigten auf wie USA/NATO sich immer mehr in RICHTUNG OSTEN narzistisch weiterentwickelten m. der brutalen Mechanismus “Wandel durch Handel ” , wogegen bei den TTIP_DEMOS, z.B. im Jahr 2o18, MILLIONEN MENSCHEN WELTWEIT demonstrierten.
INTERESSANT an der jetzigen Situation allerdings, daß die Länder ( China/Russland usw. ) , die WEF-SCHWAB ver-gatest VERDIGITALISIERT werden sollen, via undemokratischen elitären “Wandel durch Handel” sich analog wehren, auch m. der Übernahme westlicher Techniken, die sie gegen westliche Bestrebungen einsetzen. Anscheinend ( wenn nicht alle gleichgeschaltet sind ) kapieren Führungskräfte wie JinPing und PuTin , daß wenn es eine VERDIGITALISIERTE UNIPOLARE neue WELTORDUNG gibt , daß ihre GENE ver-gatest nicht mehr gebraucht werden und die CLOUD_NATION des SILICON VALLEY die “MENSCHGOTT_HERRSCHERMACHT” mit weissem alte Männer-KnowHow ( Gates, Schwab, Buffet, Soros, Bezos & co. ) das ZUKUNFTSPROGRAMM der ZUKÜNFIGEN AI-WELT bestimmen werden
Ist das nun schon beschlossen oder gibt es dagegen noch fundamentalen WIDERSTAND ( auch der europäischen westlichen Normalbevölkerung ( wie millionenfach bei CETA /TTIP-Demos bzw. OCCUPY -DEMOS ) .
Es gibt durchaus HOFFNUNG.. AUFSTEHENPARTEI und viele NGOs/ private Gruppierungen haben das mögliche DEPOPULATIONS-DESASTER erkannt, mit der ENTMACHTUNG des MITTELSTANDS und der ärmeren Gesellschaftskasten.
Z.B. DGB nahestehende MiTbürger solidarisieren sich m. der AUFSTEHENPARTEI www.AUFSTEHEN.BE , weil jene weder PuTin, JinPing, noch Biden/Gates kompatibel ist . Auch bietet Aufstehenpartei ein klares SOZIALGERECHTES Gegenprogramm m. FAIRER NICHT-FASCHISTOIDER NICHT _NARZISTISCHER NICHT_NEOLIBERALER GELDVERTEILUNG z.B. via BLOCKCHAINLOSER TRANSPARENTEM SQL -GELD_DATENBANKSYSTEM (CLM ) .. welches in Richtung TARIF_VERGESELLSCHAFTUNGEn der wichtigsten INFRASTRUKTUREN bedeuten würde ( also hin zu transparent kontrolliertem Gesellschaftsbankensystem weg von Elite_Prrivatbanken ).
Der Kern von Kriegen war oftmals das Geld und die damit verbundene Macht… das gilt es zu zerstören, um analoges Leben längerfristig durchaus modern friedlich zu erhalten bzw. auszubauen .
Die Aufstehenpartei z.B. ist weder gegen den Umweltschutz noch gegen friedliche Besiedlung von anderen Planeten.. aber gegen neue egozentrischen narzistische nazistische Weltordnung!
FAKT ist eine BESSERE WELT braucht NO HASS von WEISSEN “OLDFASHION” ELITEN und deren CLOUD_Programmierer 🙂
Die ELITE und deren Ziele
In ZDF Lanz kam Bundestags Vizepräsident Wolfgang Kubicki zu Wort mit seinem neuesten Buch “Die erdrückte Freiheit – wie ein Virus unseren Rechtsstaat aushebelt” .Darin beschreibt er den Zustand, daß trotz ca. 16o GERICHTSURTEILE die deutsche Regierung im Nicht_Sinne des GRUNDGESETZES handelt und agiert. Damit quasi verbrecherische undemokratische diktatorische ELITE-Züge angenommen hat.
Im Verlauf des Interviews, durch ZDF Lanz, kam es dann zur klaren Aussage von Herrn Kubicki , daß damit ein verbesserter Überwachungmechanismus generiert wurde ( im ZDF Video-Clip ab Min 42:30 anzuhören ) . Er bezog sich dabei auf Aussagen des nicht unbekannten SPD Politiker P. Tschencher.
Nach der Sendung wurden von anderen sehr bekannten Politikern noch deutlichere Worte ausgesprochen z.B. : https://internetz-zeitung.eu/6662-covidioten-machtmissbrauch-und-groessenwahn
Demnach deutet vieles daraufhin, daß Großkonzerne/Lobbyisten/Superreiche ( wohl mit Unterstützung von Militär ( z.B. Pentagon ) , Polizei , Geheimdienste etc. an der verbesserten Überwachung und verbesserten Steuerung der Menschheit arbeiten und Politiker dem dienlich sind mit der Ignoranz älterer Gesetze für Menschenrechte bzw. sozialen Strukturen.
Man kann immer mehr den Eindruck gewinnen ( auch durch manipulierte Börsenbeeinflussungen ) die superreiche ELITE will die Macht übernehmen und Mitbürger haben das zu konsumieren ( in Zukunft mit Digitalgeld ) was man Ihnen eindringlich empfiehlt . Wenn man sagt nehmen sie Pfizer /Biontech – Impfstoff so hat man dem Folge zu leisten und nicht über Medikamente oder andere hilfreiche Impfstoff-Produkte, wie Novawax, nachzudenken.
Die WHO ( WELTGESUNDHEITSBEHÖRDE ) unterstrich in den vergangenen Tagen ( ohne das es im Mainstream wirklich kritisch hinterfragt wurde ) ihr Ziel, daß beim bevorstehenden G2o GIPFEL der wichtigsten Regierungen eine “GLEICHGESCHLALTUNG” EINSTIMMIG beschlossen werden soll, alle Menschen auf der WELT ( wohl voll im Sinne Bill Gates & PENTAGON ) zu impfen.
OFFENLEGUNG der mRNA PATENTE, wie es US_PRÄSIDENT Biden mal vorschlug, dabei überflüssig.
Es wird spannend , ob sich CHINA, im Reigen der G2o CHEFS, ebenso für mRNA globale IMPFKAMPAGNEN, gleichgeschaltet, aussprechen wird.
Vor allem wie China es einschätzt, Vermutungen grassieren, was passieren könnte, wenn die “GLEICHSCHALTUNG” der ELITEN durch die US_ELITE fehl schlägt
Das es zu verbesserten Überwachungen und Steuerungen der Menschen sehr bald führen kann, was nicht nur ZDF Berichte belegen ( z.B. https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-datenkrake-amazon-100.html ), sondern auch z.B. bei Ereignissen wie den olympischen Spielen ( m. Wegsprerren von Journalisten/Sportler ( ein deutscher Rad-Sportler wurde in seinem HOTEL-Zimmer inhuman wie ein Strafgefangener eingesperrt ( ARD BERICHTE darüber )).
Ausserdem MEETINGS der ELITE ( z.B. SUN VALLEY MOGULS MEETINGs ( siehe z.B. Bloomberg TV ) mit ihren Co2 intensiven LEAR-JETS ).. die durch POLITIKER, wie “HEULBOJE” ( Wortzitat Oscar Lafontaine ) Karl Lauterbach ( SPD ), nicht kritisiert wurden und MEETINGS/Zusammenschlüsse der HIGHTECH-Firmen wie z.B. https://cyberpolygon.com/participants-and-partners .
SCIENCE FICTION ist also da und nicht mehr cool entspannend nur im Kino zu sehen.. No, wir sind nun ein voller Science_Teil davon und quasi jeder demnach ein Politikum.
Das dann Gedankenspiele/ mögliche Ziele über SOZIALDARWINISMUS und EUGENICS ( siehe BILL GATES -Formel ) aus der Schublade der GESCHICHTE wieder auftauchen um MENSCHENZAHLEN im Sinne der ELITEN zu reduzieren ( m. einer “Philanthropie-Eleganz” ) ist dann NICHT VERWUNDERLICH.
Dennoch der WIDERSTAND formiert sich nicht nur in Frankreich ( z.B. in ÖSTERREICH sind neue clevere Bündnisse gegen Grundrechteentzüge vorhanden )
HUMANSPORTAID
Der Verein ist als eingetragener Verein seiT 2009 aktiv und erzielte viele ErFolge .. nicht nur im Fussball 🙂
Mehr dazu via der OFFIZIELLEN FB _Page ( HSA Alegria SC ) der Humansportaid for Philippines e.V. :
https://www.facebook.com/groups/367104989977598
Hinweis:
Der Verein ist seiT 2o2o nicht mehr ein gemeinnütziger Verein im Sinne des Finanzamts Neuwied.
Vollständige aktuelle Satzung: https://asgip.de/hsasatzung
HSASATZUNG
REGISTRATION AMTSGERICHT MONTABAUR in Germany: 6 AR 62/09 HUMAN
HUMANSPORTAID for Philippines e.V.
Die Original_Satzung wurde am 8. März 2009 von der Gründungsversammlung beschlossen . Geändert durch Mitgliederversammlung am 5.5.2o21 in Bezug §2(2)
§ 1 Name und Sitz des Vereins / Geschäftsjahr
(1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und heißt “HUMANSPORTAID for Philippines e.V.“.
(2)Er hat seinen Sitz in 53577 NEUSTADT-UNTERELSAFF.
(3)Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck, Ziele und Aufgaben
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Sport und Sporterziehung, insbesondere in Ländern die der Entwicklung bedürfen bzw. sogenannte „Schwellenländer “.
Die Förderung soll dazu beitragen, dass mehr Freundschaften und Friede existiert.
Durch die Sportförderung sollen Menschen inspiriert werden Kreativität und Selbstbewusstsein zu entdecken, um sich selber und ihrem Land besser zu helfen ( Hilfe zur Selbsthilfe ).
Dieses Ziel soll über Wissens-Transfer und Aktionen erreicht werden, zum anderen
durch die Vernetzung der Institutionen, die mit dem nationalen /internationalen Sport
betraut sind, sowie Privatpersonen die den Sportgeist unterstützen.
(2) Er verfolgt keine gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere
durch die Durchführung von Trainingslager, Trainingseinheiten in Sport-Verbänden, Sport-Clubs/Teams, Schulen oder ansässigen Sport-Partner in den jeweiligen Ländern
durch Spendenaktionen, die den unprofessionellen nicht-reichen Sportler in die Lage versetzen auch Sport betreiben zu können
durch Events, Turniere, Cups, Ligen, Sportereignisse , die den Frieden und der internationalen Freundschaft dienen ( insbesondere gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und deren Ansehen )
durch Wissenstransfer über Videos/CDs/DVDs, Bücher, Internet, TV , Radio
durch Sportseminare und Sport-Beratungsangebote in den einzelnen Ländern
§ 3 Selbstlosigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitglieder
(1) Mitgliedschaft
(1.1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
(1.2) Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern und
Ehrenmitgliedern.
(1.3) Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden, die im Verein oder einem von
ihm geförderten Projekt aktiv mitarbeiten möchte. Fördermitglied kann jede natürliche
oder juristische Person werden, die sich zwar nicht aktiv betätigen, jedoch die Ziele und
den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchte.
(1.4) Zum Ehrenmitglied können natürliche Personen ernannt werden, die sich in
besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der
Mitgliederversammlung erforderlich.
(2) Rechte und Pflichten der Mitglieder
(2.1) Die Mitglieder sind berechtigt, an den angebotenen Veranstaltungen des Vereins
teilzunehmen.
(2.2) Zu den Mitgliederpflichten gehören: Beitragspflicht, vereinsrechtliche Treue- und
Förderungspflicht sowie Pflichten, die sich aus der Vereinssatzung ergeben.
(2.3) Die Mitglieder sind dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse, EMail-
Adresse und Bankverbindung umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus
ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt
den Verein von jeglicher Haftung frei.
(2.4) Aktive Mitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht sowie das Antrags-,
Stimm- und Rederecht auf Mitgliederversammlungen. Sie haben darüber hinaus das
Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
(2.5) Fördermitglieder besitzen das Rede- und Antragsrecht auf Versammlungen, jedoch
kein Stimm- oder Wahlrecht.
(2.6) Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie aktive Mitglieder.
(3) Beginn und Ende der Mitgliedschaft
(3.1) Der Eintritt in den Verein erfolgt nach Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Die
Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand
ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller Ablehnungsgründe mitzuteilen. Der abgelehnte
Antragsteller kann die Mitgliederversammlung anrufen, abschließend über seinen
Mitgliedsantrag zu entscheiden.
(3.2) Die Mitgliedschaft endet mit Tod, freiwilligem Austritt oder Ausschluss vom Verein
oder mit Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
(3.3) Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss dem
Vorstand 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
(3.4) Bei groben Verletzungen der Mitgliederpflichten kann der Vorstand den sofortigen
Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
(4) Mitgliedsbeiträge
(4.1) Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die
Mitgliederversammlung.
(4.2) Im Härtefall entscheidet der Vorstand über ein vollständiges oder anteiliges
Erlassen der Beitragspflicht.
(4.3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden
Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
(2) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Zur Protokollierung von
Versammlungsbeschlüssen wählen die versammelten Mitglieder einen
Protokollanten.
(3) Aufgaben der Mitgliederversammlung:
– Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht
der Revisoren entgegen.
– Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.
– Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für ein Jahr.
– Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
(2) Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst; hierüber werden
schriftliche Protokolle angefertigt.
(3) Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
(4) Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten.
(5) Der Vorstand lädt schriftlich oder per E-Mail zwei Wochen im Voraus mindestens
einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.
(6) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Bei Ablehnung eines
potentiellen Mitglieds durch den Vorstand kann Einspruch bei der
Mitgliederversammlung eingelegt werden.
(7) Der Vorstand führt die laufenden Vereinsgeschäfte oder kann eine andere Person
damit beauftragen. Die mit der Geschäftsführung beauftragte Person darf für ihre
Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.
(8) Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der
Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte
entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig
durchzuführen.
§ 8 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft , die es ausschließlich und unmittelbar für die Förderung des Sports und der Sporterziehung insbesondere von Kindern zu verwenden hat.
§ 9 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die
Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.
NEUSTADT, 5. Mai 2021
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