In den Wochen vor der Tagung anlässlich des 175. Jahrestages der verfassungsgebenden Versammlung in der Paulskirche hatte Frau Dr. Corinna Oesch in Abstimmung mit der Freien Linken Hessen Süd einige Personen aus der Frankfurter Demokratiebewegung eingeladen. Sie erhoffte sich dadurch eine unter Umständen benötigte Zeugenschaft des Geschehens aufgrund ihrer möglicherweise als kritikwürdig empfundenen Rede zum aktuellen Zustand der Demokratie. Noch vor Beginn des zweiten Teils ihrer Rede machte Frau Oesch das Publikum darauf aufmerksam, dass sie sich im Folgenden kritisch zum aktuellen Zustand der Demokratie äußern würde. Sie bat darum, ihr bis zum Ende zuzuhören.

Frau Oesch stützte ihren Beitrag auf die Analyse „Ein faschistisches Amerika, in zehn einfachen Schritten“ von Naomi Wolf. Bereits während ihrer Auflistung der einzelnen Schritte fühlten sich einige Zuhörer zu diversen Zustimmungs- und Unmutsäußerungen hingerissen. Noch während ihrer Rede [s. Rede Kongress Frankfurt 17.05.23 – Corinna Oesch – Endnoten] wurde sie als „Querdenkerin“ bezeichnet. Ihr wurde vorgeworfen, vom Thema abzuweichen. Dabei hatte Frau Oesch mehrfach und ausdrücklich auf die von ihr benannten Quellen hingewiesen und dafür plädiert, sich erst nach deren Studium ein Urteil zu bilden. Frau Oeschs Aufforderung entspricht den Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens.

Gegen Ende ihrer Rede gab es sogar Rufe, Frau Oesch nicht zu Ende reden zu lassen. Da die letzten Sätze ihrer Rede im zeitlich vorgegebenen Rahmen lagen, wurde ihr von den Veranstalterinnen vom Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel gestattet, diese auszuführen.

Ein Redner machte sehr deutlich, dass sich Parallelen zur Repression der 1848er-Bewegung erkennen ließen. Er war begeistert davon, dass Frau Oesch eine Verbindung zur heutigen Zeit herstellte. Für ihn war der Bezug zum Thema eindeutig gegeben. Aus dem Publikum kam ein nicht zu überhörender Applaus. Eine Person warf der Vortragenden vor, AfD-nahe Thesen zu vertreten.

Es gab eine kurze Unterbrechung, da zwei Nachredner offensichtlich ein Problem darin sahen, ihren Redebeitrag im gleichen Panel wie Frau Oesch zu halten.

Im Anschluss an den Folgebeitrag von Susanne Wosnitzka übernahm der Historiker Stefan Müller von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn das Rednerpult. Er beschuldigte Frau Oesch, „Verschwörungstheorien“ zu verbreiten. Zudem warf er ihr vor, gegen das „Überwältigungsverbot“[1] zu verstoßen.

Nach heftigen Diskussionen kündigten die Moderatorinnen und Veranstalterinnen an, dass eine Aussprache zu der Problematik außerhalb des Plenums ermöglicht werde. Dieser Rahmen wurde jedoch trotz Nachfrage nicht mehr zur Verfügung gestellt. Frau Oesch hatte somit keine Möglichkeit mehr, sich zu den ungeheuren Vorwürfen gegenüber ihrer Person zu äußern. Obwohl ein Quellenstudium nicht stattgefunden hatte, distanzierten sich die Veranstalterinnen nicht von dem Vorwurf, Frau Oesch sei eine Querdenkerin.

Dieses Vorgehen widerspricht sowohl dem Grundgedanken wissenschaftlichen Arbeitens als auch dem Prinzip des respektvollen Umgangs mit einer demokratischen freien Meinungsäußerung.

gezeichnet:

einige Personen aus der Frankfurter Demokratiebewegung

[1] Das „Überwältigungsverbot“ ist Teil des in den 1970er-Jahren in der BRD ausgearbeiteten „Beutelsbacher Konsenses“, in dem Leitgedanken für die politische Bildung im pädagogischen Bereich formuliert wurden. Das Überwältigungsverbot lautet im Wortlaut: „Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der ‚Gewinnung eines selbständigen [sic!] Urteils‘ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.“