Grüne Sonnenblume für weltweite Entnazifizierung?

Grüne Sonnenblume für weltweite Entnazifizierung?

Auf dem Neptunplatz in Köln  war bei einer Wahlkampfveranstaltung von Bündnis9o/Grüne zu vernehmen.  “Nicht links blinken und rechts abbiegen! “, als auch “Weltweite Entnazifizierung fördern!“. Daraufhin nahm sich TOP_Grüne Claudia Roth sich ein emotionales “Herz” und eine analoge Sonnenblume ( siehe oben in Büro_Vase der Aufstehenpartei ) und “sprintete” ca. 100m zu jenem Protestler, der  jene Worte in die geschlossene Runde von Grünen TOP_STARS “reinhallerte” die gerade dabei waren sich schon mutmaßlich auf  Veggie_Bernd_Brötchen zu focussieren.

Als Frau Roth hinter ihrem “Grüne-Elite-Gitterzaun” den Bundesvorsitzenden der Aufstehenpartei erreichte und ihn mit einer gelb-grünen analogen Sonnenblume mit seiner Kritik entmachten wollte, poppte das Thema “Aufgegebene Grüne_Ideale” auf und der Name Julian Assange , der für TRANSPARENZ und KRIEGS_AUFKLÄRUNG steht.

Frau Claudia Roth, als sie zusätzlich miT den Namen der “Neu-Grünen” Marina Weisband konfrontiert wurde, weil sie als MiTglied der Piratenpartei ihre Karriere vorantrieb via Verständnis für Julian Assange, reagierte nervös und verunsichert! Sie wiederholte 3mal ihren Wunsch doch Frau weisband als tolle Frau einzustufen, bekam aber nur als Antwort “Frau Weisband ist eine interessante Frau, wie viele andere Frauen, auch! ”

Sie versuchte danach den Einfluss ihrer Partei auf internationale Entscheidungen klein zu reden, als wären die Grünen m. Harbeck/Baerbock &co. politische Provinzdarsteller und repräsentieren nicht eine der einflussreichsten Nationen der Welt, nämlich Deutschland. Sie versuchte sich m. einer grünen Assange_Petition zu entschuldigen, bis von den jungen Zuhörern die Kritik aufkam, warum kein  Druck durch einen Asylantrag seitens der Grünen und der deutschen Regierung auf  englische und us_amerikanische Regierungen  ausgeübt wurde bzw. wird!

Frau Roth wendete sich wortlos gegenüber der Kritik schon ab, als sie auf PARTEIENFINANZIERUNG und Lobbyismus, seitens Schwarz_Family angesprochen wurde.

Sie meinte (sinngemäß), sie wäre “froh” wenn eine Frau  Klatten ( BMW Chefin )   ihre Partei unterstützen würde und sieht kein Problem darin, daß Politik käuflich somit ist.

Zur Aufforderung  seitens des BuVo der Aufstehenpartei  Paul Weiler “weltweite Entnazifizierung zu fördern”  wollte sie sich nicht äussern und  hinterliess mehr Fragen und INTRANSPARENZ  als ehrliche politische Stellungnahme.

Die jungen Mitbürger die sich zwischen Polizisten und medialen Berichterstattern gruppierten drängten auf Antworten und wendeten sich , als Frau Roth ihre Antworten vermissen liess,

der Aufstehenparte zu und eine detaillierte offene Diskussion über Kapitalismus, GREAT RESET und der Gefahr von Diktatur entstand!

 

 

 

 

 

 

HSASATZUNG

REGISTRATION AMTSGERICHT MONTABAUR in Germany:  6 AR 62/09 HUMAN

HUMANSPORTAID for Philippines e.V.

Die Original_Satzung wurde am 8. März 2009  von der Gründungsversammlung beschlossen . Geändert durch Mitgliederversammlung am 5.5.2o21 in Bezug §2(2)

§ 1 Name und Sitz des Vereins / Geschäftsjahr

(1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und heißt “HUMANSPORTAID for Philippines e.V.“.

(2)Er hat seinen Sitz in 53577 NEUSTADT-UNTERELSAFF.

(3)Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck, Ziele und Aufgaben

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Sport und Sporterziehung, insbesondere in Ländern die der Entwicklung bedürfen bzw. sogenannte „Schwellenländer “.

  • Die Förderung soll dazu beitragen, dass mehr Freundschaften und Friede existiert.

  • Durch die Sportförderung sollen Menschen inspiriert werden Kreativität und Selbstbewusstsein zu entdecken, um sich selber und ihrem Land besser zu helfen ( Hilfe zur Selbsthilfe ).

Dieses Ziel soll über Wissens-Transfer und Aktionen erreicht werden, zum anderen

durch die Vernetzung der Institutionen, die mit dem nationalen /internationalen Sport

betraut sind, sowie Privatpersonen die den Sportgeist unterstützen.

(2) Er verfolgt keine gemeinnützige Zwecke im Sinne des

Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere

  • durch die Durchführung von Trainingslager, Trainingseinheiten in Sport-Verbänden, Sport-Clubs/Teams, Schulen oder ansässigen Sport-Partner in den jeweiligen Ländern

  • durch Spendenaktionen, die den unprofessionellen nicht-reichen Sportler in die Lage versetzen auch Sport betreiben zu können

  • durch Events, Turniere, Cups, Ligen, Sportereignisse , die den Frieden und der internationalen Freundschaft dienen ( insbesondere gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und deren Ansehen )

  • durch Wissenstransfer über Videos/CDs/DVDs, Bücher, Internet, TV , Radio

  • durch Sportseminare und Sport-Beratungsangebote in den einzelnen Ländern

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Zwecke.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine

Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch

unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder

(1) Mitgliedschaft

(1.1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

(1.2) Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, Fördermitgliedern und

Ehrenmitgliedern.

(1.3) Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden, die im Verein oder einem von

ihm geförderten Projekt aktiv mitarbeiten möchte. Fördermitglied kann jede natürliche

oder juristische Person werden, die sich zwar nicht aktiv betätigen, jedoch die Ziele und

den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchte.

(1.4) Zum Ehrenmitglied können natürliche Personen ernannt werden, die sich in

besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der

Mitgliederversammlung erforderlich.

(2) Rechte und Pflichten der Mitglieder

(2.1) Die Mitglieder sind berechtigt, an den angebotenen Veranstaltungen des Vereins

teilzunehmen.

(2.2) Zu den Mitgliederpflichten gehören: Beitragspflicht, vereinsrechtliche Treue- und

Förderungspflicht sowie Pflichten, die sich aus der Vereinssatzung ergeben.

(2.3) Die Mitglieder sind dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse, EMail-

Adresse und Bankverbindung umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus

ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt

den Verein von jeglicher Haftung frei.

(2.4) Aktive Mitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht sowie das Antrags-,

Stimm- und Rederecht auf Mitgliederversammlungen. Sie haben darüber hinaus das

Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.

(2.5) Fördermitglieder besitzen das Rede- und Antragsrecht auf Versammlungen, jedoch

kein Stimm- oder Wahlrecht.

(2.6) Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie aktive Mitglieder.

(3) Beginn und Ende der Mitgliedschaft

(3.1) Der Eintritt in den Verein erfolgt nach Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Die

Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den

Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand

ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller Ablehnungsgründe mitzuteilen. Der abgelehnte

Antragsteller kann die Mitgliederversammlung anrufen, abschließend über seinen

Mitgliedsantrag zu entscheiden.

(3.2) Die Mitgliedschaft endet mit Tod, freiwilligem Austritt oder Ausschluss vom Verein

oder mit Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.

(3.3) Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss dem

Vorstand 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

(3.4) Bei groben Verletzungen der Mitgliederpflichten kann der Vorstand den sofortigen

Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

(4) Mitgliedsbeiträge

(4.1) Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die

Mitgliederversammlung.

(4.2) Im Härtefall entscheidet der Vorstand über ein vollständiges oder anteiliges

Erlassen der Beitragspflicht.

(4.3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 6 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden

Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.

(2) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Zur Protokollierung von

Versammlungsbeschlüssen wählen die versammelten Mitglieder einen

Protokollanten.

(3) Aufgaben der Mitgliederversammlung:

Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht

der Revisoren entgegen.

Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für ein Jahr.

Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit

Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 7 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

(2) Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst; hierüber werden

schriftliche Protokolle angefertigt.

(3) Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

(4) Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten.

(5) Der Vorstand lädt schriftlich oder per E-Mail zwei Wochen im Voraus mindestens

einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.

(6) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Bei Ablehnung eines

potentiellen Mitglieds durch den Vorstand kann Einspruch bei der

Mitgliederversammlung eingelegt werden.

(7) Der Vorstand führt die laufenden Vereinsgeschäfte oder kann eine andere Person

damit beauftragen. Die mit der Geschäftsführung beauftragte Person darf für ihre

Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten.

(8) Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der

Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte

entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig

durchzuführen.

§ 8 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen

des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte

Körperschaft , die es ausschließlich und unmittelbar für die Förderung des Sports und der Sporterziehung insbesondere von Kindern zu verwenden hat.

§ 9 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die

Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

NEUSTADT, 5. Mai 2021

 

 

Das Demo-Virus wanderte über die Königsallee in DüsseldorF

Das Demo-Virus wanderte über die Königsallee in DüsseldorF

Ein MEGA-AUFGEBOT der Polizei mit 2 Wasserwerfern und ca. 2 Hundertschaften von Polizisten, m. Pferdestaffel, sorgte dafür, daß eine Mega_Demo in DÜSSELDORF, an denen ca. 1o ooo Bürger

aktiv&passiv teilnahmen,  in ein “Dribbling” in die Innenstadt Düsseldorf mündete.

Selbst die Königsallee, mit internationalen Besuchern, wurde in die Demo zwangsweise durch die Polizeistrategie einbezogen.Dies betraf somit nicht nur die ca. 1o ooo Demonstranten.

Tausende Menschen wurden durch den Polizeieinsatz eingeschüchtert bzw. verunsichert. Teilweise, Bilder belegen dies vor dem Landtag und dem Rathaus, sah es nach einem Kriegseinsatz der Polizei gegen die einheimische Bevölkerung aus. In voller verschreckender schwarzer Polizeimontur, als hätte man es direkt mit dem nazifizierten KSK-Sondereinsatzkommando zu tun, trat die Polizei auf.

Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber der Bevölkerung fehl am Platz.

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DEMONSTRATIONEN für den Erhalt der analogen WELT

DEMONSTRATIONEN für den Erhalt der analogen WELT

Es ist EINFACH gegen etwas zu sein, aber Menschen neigen dazu konstruktiv zu denken und zu handeln wie am 13.3. auch wahrzunehmen war, bei einer Demo in der NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf.AUFSTEHEN war dabei #MITTENDRIN statt aussen vor. #WESTENLOSE und #WEISSWESTEN  im Sinne der Grundhaltung der Aufstehenpartei www.AUFSTEHEN.be traten für

#MENSCHENRECHTE und #GRUNDRECHTE, #Frieden, #Solides_Gesundheitswesen, #FairesWirtschadt&Finanzsystem, #ECHTEM Natur&Umweltschutz, #CLM_inflationsgeschützte_soziale_Weltwährung

ein

und gegen #Rassismus, #Antisemitismus, gegen #sozial-dumme-Verdigitalisierung, gegen #Macht der Superreichen-Elite, gegen #Chaos _Anarchisten & #Chaos_Querdenker, gegen Rechts-&Linksextremismus sowie

gegen primitiven #Neoliberalismus und gegen Natur-&Umweltausbeutung

Viele Mitbürger waren sehr besorgt , dass andere Mitbürger/Politiker/führende Parteien / NGOs/ Lobbyisten ( z.B.  im Weltwirtschadtsforum, WHO ) andere inhumanere ZIELE verfolgen

und dementsprechend destruktiv zum Schaden der Mehrheit agieren. Man war sich allerdings einig, daß man MEDIAL&MARKETINGMÄßIG  da auch was entgegen setzen kann .. mit

Verwendung anlaoger und intelligenter Meinungsprogramme, sowie Community-Bildung und nicht Zersplitterungen ins Mini-Dasein!

Fortsetzung folgt!