Ex-Glücksbote verklagt Lotto Rheinland-Pfalz
„Ich will meine Ehre wieder haben“
Ex-Glücksbote verklagt Lotto Rheinland-Pfalz
Ein unglücklicher ehemaliger Glücksbote sucht sein Glück vor Gericht. Der Mann, der hunderte Gewinner über ihren Geldsegen informiert hat, hat die Lottogesellschaft Rheinland-Pfalz verklagt. Es geht um Berufsgeheimnisse.
Lotto Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz hatte nach eigener Aussage Schmitz angeboten, “die Vereinbarung von 2006 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch eine neu gestaltete Vereinbarung zu ersetzen”. Dies habe der Anwalt von Herrn Schmitz abgelehnt. Wegen der speziellen Aufgabe des einstigen Glücksboten sei es bis heute nötig, ihn “im besonderen Maße zu Verschwiegenheit zu verpflichten”.
Das Arbeitsgericht Koblenz bestätigte, dass am 8. Februar vorerst ein Gütetermin angesetzt ist. Ziel sei eine Verständigung. Gelänge sie nicht, käme es zu einem Kammertermin, also zu einem Prozess – vermutlich zwei bis drei Monate später.
Schmitz hatte nach eigenen Worten bei mehr als 400 Neumillionären auf der Couch gesessen und sie auch im Umgang mit dem Geldsegen beraten. Zugleich war er Pressesprecher und informierte ohne Nennung von Namen und Wohnorten auch die Medien über Millionengewinne. Immer wieder gab es Anekdoten: zum Beispiel einen großen Gewinn auf Basis einer russischen Kriegsgefangenen-Nummer oder eines Scheidungsdatums. Schmitz bezeichnete sich seinerzeit als “Hebamme des Glücks”.
2006 habe ihn der damalige Lottochef, der später wegen Millionenbetrugs ohne direkte persönliche Bereicherung verurteilt wurde, gezwungen, die Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Das der dpa vorliegende Schriftstück sieht unter anderem vor, dass Schmitz sich lebenslang verpflichtet, Lotto Rheinland-Pfalz unaufgefordert und unverzüglich allen neuen Kontakte zu Journalisten mitsamt deren Namen und Adressen mitzuteilen. “Im Falle eines jeden Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung ist Herr Hans Joachim Schmitz verpflichtet, jeweils eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttomonatsbezug an die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH zu zahlen.”
Die Lottogesellschaft wies darauf hin, dass dieser “unternehmensinterne Sachverhalt” schon mehr als zehn Jahre zurückliege. Schmitz bezeichnete die angebotene neu gefasste Verschwiegenheitsverpflichtung zwar selbst als “rechtlich gesäubert”. Doch auch diese wolle ihn letztlich “weiter mundtot” machen und sei auch keinem anderen Lotto-Mitarbeiter vorgelegt worden. Ein Jahr lang habe er versucht, Lotto Rheinland-Pfalz außergerichtlich dazu zu bewegen, diese Verpflichtung zu annullieren. “Ein solches Vertragswerk gehört in den Papierkorb und nicht in die Akten eines vom Land geführten Unternehmens”, sagte Schmitz. Er habe sich schon 1981 in seinem Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Zudem hätten Dutzende Lotto-Mitarbeiter Einblick in persönliche Daten über Gewinner. Lotto Rheinland-Pfalz verwies dagegen mit Blick auf das “Spielgeheimnis” auf die besondere Position des Ex-Glücksboten, die sich von allen anderen Beschäftigten unterschieden habe.
Quelle: dpa / welt.de
Neueste Kommentare