Bild Quelle: dpa-Bildfunk / Michael Kappeler

Es ist schlimm und Demokratie zerstörend , wenn Bundespräsidenten dem Bürger nicht antworten wollen
mit der skandalösen Ignoranz gegenüber dem sehr wichtigen Informationsfreiheitsgesetz (IFG ).

Also TROTZ Gesetz trotzig es nicht zu beachten, wie Professor Dr. Pieper im Bundespräsidialamt ( der Justiziar des Bundespräsidenten) . Das IFG hat er dann quasi als Sonderrecht dem Bürger Paul Weiler gewährt siehe Schreiben des BPA ohne Absatz 1 des §4 Ordensgesetz richtig zu interpretieren ( bzgl. Ermessensspielraum des Bundespräsidenten ):

Gegnerische_Erwiderung_vom_18.04.2017_zum_Widerspruchsschreiben

Im Fall FIFA Präsident Blatter wurde seitens Bundespräsident/Bundespräsidialamt noch anders argumentiert ( man wird beobachten und bei rechtskräftiger Verurteilung handeln ( ohne auf ein VERBRECHEN hinzuweisen, sondern man sprach “nur” von einem GERICHTSURTEIL !!!!! )) Also wurde da §4 Absatz 1 noch richtig interpretiert ( wohl wg. der VORBILDFUNKTION in der europäischen GESELLSCHAFT und das man BETRÜGERN nicht einfach ORDEN belassen will ( FC BAYERN MÜNCHEN PRÄSIDENT Hönness musste seinen BAYRISCHEN VERDIENSTORDEN an Herrn SEEHOFER zurückgeben ( QUELLE: SZ ) )

BUNDESPRÄSIDENT STEINMEIER belässt also verurteilten Mitbürgern m. SCHWEREN VERGEHEN ( z.B. MEHRFACHER BETRUG ) das BUNDESVERDIENSTKREUZ !!!!!!!
= HÖCHST SKANDALÖS und NICHT vorbildlich für die heutige jüngere GENERATION. Daher ein wohl SEHR DUMMER Bundespräsident Steinmeier mit Einladung zur Vorschubleistung des Verbrechertums ohne Bestrafung. Bundespräsident Frank Walter Steinmeier sollte indes, intelligenterweise, das IFG besser beachten und auch eine ETHIK-KOMMISSION einsetzen, die das BUNDESPRÄSIDIALAMT entlastet um die VORBILDFUNKTION der ORDEN zu erhalten. ANDERNFALLS wäre es BESSER, Orden zukünftig ( vlt. auch aus STEUERENTLASTUNGSGRÜNDEN ) abzuschaffen.